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BVerwG, 04.04.1991 - 1 B 78.91 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 30.05.1990 - 5 K 1512/88
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1991 - 1 S 1573/90
- BVerwG, 04.04.1991 - 1 B 78.91
- BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 635
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung …
Wer derartige Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 -, NVwZ-RR 1991, 635). - VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08
Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit
Wer eines der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG genannten Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.04.1991 - 1 B 78.91- , NVwZ-RR 1991, 635;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.04.2007, a.a.O.). - VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05
Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung; …
Wer ein derartiges Delikt begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes jedenfalls Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (so schon BVerwG, Beschluss vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 -, NVwZ-RR 1991, 635). - VG Köln, 06.05.2009 - 20 L 183/09
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerrufs einer …
Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.7.1991 - 1 B 78.91 - , NVwZ-RR 1991, 635. - VG Köln, 14.08.2008 - 20 K 3903/07
Widerruf zweier Waffenbesitzkarten; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 …
Wer derartige Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 -, NVwZ-RR 1991, 635.